Montag, 13. Mai 2013

Was tun bei einer Kuendigung?

Einem Freund meines Sohnes, der immer noch bei der gleichen Firma arbeitete, wo er bereits seine Ausbildung absolviert hatte, wurde vor kurzem leider von einem Tag auf den anderen gekündigt.


Der Grund für die fristlose Kündigung ist seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt.

Weil der Arbeitgeber meinte, er könne dem Gesellen immer noch die gleichen Aufgaben, wie als Lehrling zuweisen, beschwerte sich der junge Mann und es wurde ihm daraufhin gekündigt.

Da er diese Kündigung aber nicht so einfach akzeptieren wollte, hat er einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vereinbart.

Ich an seiner Stelle hätte das auch so gemacht, denn in diesem Fall finde ich eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Da man als normaler Bürger die Rechtslage nicht so gut kennt, wie ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich schließlich auch mit den unzähligen Paragraphen des Arbeitsrechts auskennt, die leider von einem Laien doch kaum zu verstehen sind, ist es meiner Ansicht nach wichtig, bei arbeitsrechtlichen Streitfragen einen erfahrenen Fachanwalt zu konsultieren.
Ich denke so ist der junge Mann bestmöglich vertreten und alle wichtigen Fragen, ob seine Kündigung ungerechtfertigt ist oder ob ihm eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zusteht, können sicher schnell geklärt werden.

Ein Anwalt mit der Qualifikation für Arbeitsrecht, ist nämlich dazu verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen weiterzubilden und so seine Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Interessehalber habe ich mich zu diesem Thema etwas informiert und erfahren, das
gegen jede Kündigung  innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muß, denn wenn diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt und ist damit wirksam.

Wie man sieht muß man hier vieles beachten und ich würde, wenn es mich oder meine Familie einmal treffen sollte, dann genauso auf einen langjährig erfahrenen Fachanwalt setzen, um bestmöglich vertreten zu sein.


7 Kommentare:

  1. ja, mit einem Anwalt ist man immer gut beraten.

    LG Biggi

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  2. Ohje das tut mir leid für den Freund deines Sohnes. Aber so eine Kündigungsgrund ist wirklich nicht gerechtfertig. Fristlose Kündigungen sind nur erlaubt z.B. bei Diebstahl oder sonstige schweres Vergehen. Habe auch mal Arbeitsrecht im Studium, daher weiß ich das. Ich drück die Daumen, dass noch alles gut ausgeht und es rechtlich geregelt werden kann. LG

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  3. Alles wird wieder gut!

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  4. Ohne Anwalt kommt man da leider meistens nicht weit. Ich weiß das auch Erfahrung.
    Schon zweimal waren wir in der Situation und ein guter Anwalt für Arbeitsrecht hat uns geholfen - mit Erfolg!
    Ich drücke die Daumen, dass es in Deinem geschilderten Fall auch alles gut ausgeht!
    LG Andrea

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  5. Denke auch er soll sich Berraten lassen lg Margit

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  6. Er sollte sich da auf alle Fälle beraten lassen
    LG Leane

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  7. Hm das ist immer so eine Sache mit einer Kündigung. Ich musste schon so einige Mitarbeiter kündigen was nie einfach ist aber man muss wirklich auch beide Seiten sehen. Wenn der Freund deines Sohnes natürlich zu unrecht gekündigt wurde verstehe ich seinen Schritt aber selbst wenn er vor Gericht dann recht bekäme, die Kündigung zurückgezogen wird, will er dann wirklich noch dort arbeiten?
    Ich denke mal es geht dann da eher um das restliche Gehalt, oder?

    LG

    Nicky

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